Diesen Kurs können Sie leider nicht mehr buchen.

Zurück

270/2019: Sonderpädagogische Zusatzqualifikation / Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (SPZ 26)

Zielgruppe
Gruppenleiter*innen in Werkstätten für behinderte Menschen sowie Mitarbeitende in anderen Bereichen der beruflichen Förderung von Menschen mit Behinderung einschließlich Mitarbeitende „anderer Anbieter“, wie sie im Bundesteilhabegesetz benannt sind.

Termine
29.10.2019 oder
06.11.2019
Einführungstag
09.12.2019 - 13.12.2019
14.01.2020 - 16.01.2020
05.02.2020 - 06.02.2020
04.03.2020 - 05.03.2020
18.03.2020 (coronabedingter Ausfall)
21.04.2020 - 22.04.2020 (coronabedingter Ausfall)
12.05.2020 - 13.05.2020
03.06.2020 - 04.06.2020
23.06.2020
08.07.2020 - 09.07.2020
02.09.2020 - 03.09.2020
07.10.2020 - 08.10.2020
03.11.2020 - 04.11.2020
16.12.2020 - 17.12.2020

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonenhaus Moritzburg
Bachhaus
Schlossallee 4
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Matthias Kühn
Geschäftsführer Ev. Behindertenhilfe Dresden und Umland gGmbH
Michael Borbonus
Heilpädagoge, Sozialtherapeut
und Team

Leitung /Organisation
Stefanie Ennenbach /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
3.500,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
2.625,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Eine Förderung ist möglich. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.Im Fall einer Förderung durch die Arbeitsagentur: Preis auf Anfrage

Beschreibung
In der berufsbegleitenden Weiterbildung "Sonderpädagogische Zusatzqualifikation" werden die praktischen Erfahrungen am jeweiligen Arbeitsplatz mit den theoretischen Inhalten und einem durchzuführenden Praktikum verbunden. Das Curriculum beruht auf den Empfehlungen des BiBB und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 13.12.2016 (GFABPrV).

Inhalt der Weiterbildung sind die folgenden vier Handlungsbereiche, in denen die dort benannten Kompetenzen erlangt werden:




1. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- Die Teilnehmenden besitzen die Fähigkeit, unter Einbeziehung des behinderten
Menschen personenzentriert den Verlauf der Eingliederung des behinderten
Menschen und dessen Teilhabe am Arbeitsleben zu planen und zu gestalten.
- Sie sind in der Lage, Fähigkeiten und Wünsche des behinderten Menschen zu
erkennen, einzuschätzen und zu berücksichtigen.
- Die Teilnehmenden können Angebote zu Qualifizierung, Beschäftigung und
Arbeit unterbreiten.
- Sie sind in der Lage, unter Verwendung geeigneter Methoden Aufgaben und
Arbeiten bereit zu stellen und aus deren Erledigung Schlussfolgerungen
über die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des Menschen mit
Behinderung zu ziehen.

2. Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, Bildungsprozesse, durch die Menschen
mit Behinderung berufliche Handlungsfähigkeit erlangen sollen,
personenzentriert und unter Anwendung geeigneter didaktischer Elemente zu
planen, durchzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren.
- Die Teilnehmenden können anerkannte Methoden der beruflichen Bildung unter
Berücksichtigung habilitativer und rehabilitiver Aspekte anwenden.
Sie gestalten die individuellen Bildungsprozesse unter Einbeziehung des
behinderten Menschen.
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, die Rechte, Interessenvertretungs- und
Selbstvertretungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung zu vermitteln.

3. Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, Arbeits- und Beschäftigungsprozesse für
behinderte Menschen unter partizipativen, didaktischen und kommunikativen
Gesichtspunkten zu planen, zu steuern und zu gestalten. Dabei berücksichtigen
sie betriebswirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge und Anforderungen
und passen die Arbeits- und Beschäftigungsprozesse kontinuierlich an aktuelle
Erfordernisse an.
- Die Teilnehmenden gestalten die Arbeitsplätze personenzentriert, orientieren
sich dabei an den Gegebenheiten des allgemeinen Arbeitsmarktes und sorgen
dafür, dass Arbeitsplätze lern- und persönlichkeitsförderlich sind.
- Sie berücksichtigen rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die
Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben.

4. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Die Teilnehmenden besitzen die Fähigkeit, für die Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben Kommunikations-, Gruppenbildungs- und
Kooperationsprozesse zu planen, zu steuern und zu gestalten.
- Sie planen den Prozess der Teilhabe mit dem Menschen mit Behinderung und
beziehen interne und externe Beteiligte unter Beachtung der
mehrdimensionalen Rollenanforderungen in den Prozess ein.
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, den Prozess der Teilhabe selbstreflektiert,
barrierefrei und wertschätzend zu planen und durchzuführen.

Schwerpunkte
1. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- Erstellen eines Eingliederungsplanes
- Erarbeiten eines geeigneten Arbeits- und Beschäftigungsangebotes
- Beobachten und Beurteilen der Kompetenzen des behinderten Menschen
- Heilpädagogische Diagnostik
- Reflektieren und Anpassen des Prozesses zur Teilhabe
- Fördern von Übergängen

2.Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Erarbeiten eines Bildungsplans
- Dokumentation der Bildungsprozesse unter Berücksichtigung von Datenschutz
und Wahrung der Persönlichkeitsrechte des behinderten Menschen
- Gestalten von Lernarrangements nach didaktisch-methodischen Kriterien
- Rechtliche Grundlagen
- Planen und Durchführen von begleitenden Maßnahmen
- Bewerten
- Selbstreflexion

3. Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern
sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
- Auswahl von Aufgaben und Arbeiten
- Planen und Durchführen von Aufgaben und Arbeiten
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Weiterentwicklung des Eingliederungsplans
- barrierefreies Gestalten und Bereitstellen von Maschinen und Hilfsmitteln

4. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Kommunikation mit Menschen mit Behinderung
- Unterstützte Kommunikation
- Motivieren und Führen von Gruppen
- Konfliktmanagement
- Netzwerkarbeit
- Einsetzen von Medien

Zugangsvoraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung und 2 Jahre Berufspraxis oder ohne abgeschlossene Ausbildung 6 Jahre Berufspraxis und 6 Monate der beruflichen Praxis müssen in der WfbM oder vergleichbarem Arbeitsfeld nachgewiesen werden. Die geforderten Zeiten müssen spätestens bis zur Anmeldung zur Prüfung erfüllt sein (Dezember 2019).

Bemerkungen
Der hier ausgeschriebene Kurs beinhaltet nur die SPZ. Es besteht die Möglichkeit, nach Absolvierung eines Aufbaumoduls die Prüfung zur Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung abzulegen. Bei TeilnehmerInnen mit Bildungsgutschein der Arbeitsagentur sind das Aufbaumodul und die Prüfung Bestandteil der Förderung.
Der Aufbaukurs zur Geprüften Fachkraft zur Arbeit- und Berufsförderung schließt sich ab Mai 2021 an und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Zurück