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094/2017: Sonderpädagogische Zusatzqualifikation / Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in WfbM (SPZ 24)

Zielgruppe
Gruppenleiter in Werkstätten für behinderte Menschen sowie Mitarbeitende in anderen Bereichen der beruflichen Förderung von Menschen mit Behinderung einschließlich Mitarbeitende „anderer Anbieter“, wie sie im neuen Bundesteilhabegesetz benannt sind.

Termine
16.10.2017
Informationstag
27.11.2017 - 01.12.2017
03.01.2018 - 05.01.2018
30.01.2018
31.01.2018
06.03.2018 - 07.03.2018
12.03.2018
19.04.2018 - 20.04.2018
26.04.2018
09.05.2018
13.06.2018 - 15.06.2018
16.08.2018 - 17.08.2018
20.08.2018 - 22.08.2018
01.10.2018 - 02.10.2018
19.11.2018 - 20.11.2018
04.12.2018 - 05.12.2018
06.03.2019, 14.30 Uhr Informationsveranstaltung gFAB
24.06.2019 - 28.06.2019
19.08.2019 - 23.08.2019
02.09.2019 - 04.09.2019
10.10.2019 - 11.10.2019

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Matthias Kühn
Geschäftsführer Ev. Behindertenhilfe Dresden und Umland gGmbH
Michael Borbonus
Heilpädagoge, Sozialtherapeut
und Team

Leitung /Organisation
Katrin Sawatzky /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
3.500,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
2.625,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Eine Förderung ist möglich. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Beschreibung
In der berufsbegleitenden Weiterbildung "Sonderpädagogische Zusatzqualifikation" werden die praktischen Erfahrungen am jeweiligen Arbeitsplatz mit den theoretischen Inhalten und einem durchzuführenden Praktikum verbunden. Das Curriculum beruht auf den Empfehlungen des BiBB und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 13.12.2016 (GFABPrV).

Inhalt der Weiterbildung sind die folgenden vier Handlungsbereiche, in denen die dort benannten Kompetenzen erlangt werden:

1. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- Die Teilnehmenden besitzen die Fähigkeit, unter Einbeziehung des behinderten
Menschen personenzentriert den Verlauf der Eingliederung des behinderten Menschen
und dessen Teilhabe am Arbeitsleben zu planen und zu gestalten.
- Sie sind in der Lage, Fähigkeiten und Wünsche des behinderten Menschen zu
erkennen, einzuschätzen und zu berücksichtigen.
- Die Teilnehmenden können Angebote zu Qualifizierung, Beschäftigung und Arbeit
unterbreiten.
- Sie sind in der Lage, unter Verwendung geeigneter Methoden Aufgaben und Arbeiten
bereit zu stellen und aus deren Erledigung Schlussfolgerungen über die Kenntnisse,
Fertigkeiten und Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung zu ziehen.

2. Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, Bildungsprozesse, durch die Menschen mit
Behinderung berufliche Handlungsfähigkeit erlangen sollen, personenzentriert und unter
Anwendung geeigneter didaktischer Elemente zu planen, durchzuführen, auszuwerten
und zu dokumentieren.
- Die Teilnehmenden können anerkannte Methoden der beruflichen Bildung unter
Berücksichtigung habilitativer und rehabilitiver Aspekte anwenden.
Sie gestalten die individuellen Bildungsprozesse unter Einbeziehung des behinderten
Menschen.
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, die Rechte, Interessenvertretungs- und
Selbstvertretungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung zu vermitteln.

3. Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, Arbeits- und Beschäftigungsprozesse für
behinderte Menschen unter partizipativen, didaktischen und kommunikativen
Gesichtspunkten zu planen, zu steuern und zu gestalten. Dabei berücksichtigen sie
betriebswirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge und Anforderungen und
passen die Arbeits- und Beschäftigungsprozesse kontinuierlich an aktuelle
Erfordernisse an.
- Die Teilnehmenden gestalten die Arbeitsplätze personenzentriert, orientieren sich dabei
an den Gegebenheiten des allgemeinen Arbeitsmarktes und sorgen dafür, dass
Arbeitsplätze lern- und persönlichkeitsförderlich sind.
- Sie berücksichtigen rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Teilhabe
des behinderten Menschen am Arbeitsleben.

4. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Die Teilnehmenden besitzen die Fähigkeit, für die Teilhabe behinderter Menschen am
Arbeitsleben Kommunikations-, Gruppenbildungs- und Kooperationsprozesse zu
planen, zu steuern und zu gestalten.
- Sie planen den Prozess der Teilhabe mit dem Menschen mit Behinderung und beziehen
interne und externe Beteiligte unter Beachtung der mehrdimensionalen
Rollenanforderungen in den Prozess ein.
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, den Prozess der Teilhabe selbstreflektiert,
barrierefrei und wertschätzend zu planen und durchzuführen.

Schwerpunkte
1. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- Erstellen eines Eingliederungsplanes
- Erarbeiten eines geeigneten Arbeits- und Beschäftigungsangebotes
- Beobachten und Beurteilen der Kompetenzen des behinderten Menschen
- Heilpädagogische Diagnostik
- Reflektieren und Anpassen des Prozesses zur Teilhabe
- Fördern von Übergängen

2.Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Erarbeiten eines Bildungsplans
- Dokumentation der Bildungsprozesse unter Berücksichtigung von Datenschutz und
Wahrung der Persönlichkeitsrechte des behinderten Menschen
- Gestalten von Lernarrangements nach didaktisch-methodischen Kriterien
- Rechtliche Grundlagen
- Planen und Durchführen von begleitenden Maßnahmen
- Bewerten
- Selbstreflexion

3. Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern
sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
- Auswahl von Aufgaben und Arbeiten
- Planen und Durchführen von Aufgaben und Arbeiten
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Weiterentwicklung des Eingliederungsplans
- barrierefreies Gestalten und Bereitstellen von Maschinen und Hilfsmitteln

4. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Kommunikation mit Menschen mit Behinderung
- Unterstützte Kommunikation
- Motivieren und Führen von Gruppen
- Konfliktmanagement
- Netzwerkarbeit
- Einsetzen von Medien

Zugangsvoraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung und 2 Jahre Berufspraxis oder ohne abgeschlossene Ausbildung 6 Jahre Berufspraxis und 6 Monate der beruflichen Praxis müssen in der WfbM oder vergleichbarem Arbeitsfeld nachgewiesen werden. Die geforderten Zeiten müssen spätestens bis zur Anmeldung zur Prüfung erfüllt sein (Dezember 2018).

Bemerkungen
Der hier ausgeschriebene Kurs beinhaltet nur die SPZ. Es besteht die Möglichkeit, nach Absolvierung eines Aufbaumoduls die Prüfung zur Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung abzulegen. Bei TeilnehmerInnen mit Bildungsgutschein der Arbeitsagentur sind das Aufbaumodul und die Prüfung Bestandteil der Förderung.

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