560/2019: Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln
|
Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) Bemerkungen zu den Kosten |
Beschreibung
Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit werden häufig
mit der Forderung konfrontiert, nachzuweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt sichern können. So setzt die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus,
dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Auch für den
Nachzug von Familienangehörigen oder die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels wird der Nachweis eines
ausreichenden eigenen Einkommens verlangt.
Eine Einbürgerung kommt – je nach Aufenthaltsdauer –
auch nur für diejenigen in Betracht, die sich und ihre
Angehörigen „zu ernähren im Stande“ sind, bzw. den
Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen „ohne Inanspruchnahme von Leistungen
nach SGB II oder XII bestreiten“ können oder deren
Inanspruchnahme „nicht zu vertreten“ haben
(§ 8 Abs.1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 Nr. 3 StAG).
Es stellt sich somit die Frage, welche Voraussetzungen
zu erfüllen sind, um den Lebensunterhalt als gesichert
zu betrachten und wie dies im Einzelfall nachgewiesen
werden kann. In vielen Fällen gehört die Frage:
„Wie viel muss ich denn verdienen?“ zu einem
aufenthaltsrechtlichen Beratungsgespräch.
Das Seminar widmet sich der Frage, welche Einkunftsarten, Unterhaltspflichten oder Freibeträge in die Berechnung
des Verdiensts miteinzubeziehen sind und welche Angehörigen
hierbei zu berücksichtigen sind und ob im konkreten Fall
von der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen werden
kann, soll oder muss.
Schwerpunkte
- Lebensunterhaltssicherung als Regelerteilungsvoraussetzung
- (Nicht-)Berücksichtigung von Mitgliedern der
Bedarfsgemeinschaft
- Berechnung des Bedarfs: Regelsätze / Kosten der Unterkunft /
Freibeträge für Erwerbstätige / Besonderheiten im Geltungsbereich der
Familienzusammenführungs-RL / Unterhaltsverpflichtungen
- Berücksichtigung von Vermögen und Nachweis des Einkommens von
Selbständigen
- Verpflichtungserklärung Dritter
- geeignete, unschädliche und schädliche öffentliche Leistungen
- Sonderregelungen und Regel-Ausnahmen
- Lebensunterhaltsicherung bei Einbürgerung
- Krankenversicherung als Teil der
Lebensunterhaltssicherung
Bemerkungen
Sie benötigen als Arbeitsgrundlage einen aktuellen Text des Ausländerrechts. Diesen finden Sie u.a. in der Reihe Beck-Texte.
Bitte unbedingt mitbringen!