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011/2017: Qualifikation zur Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen (gem. der Betreuungskräfte-RL nach § 53c SGB XI) - alt: nach § 87b Abs. 3 SGB XI

Zielgruppe
Betreuungskräfte in Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe

Termine
04.09.2017 - 08.09.2017
23.10.2017 - 26.10.2017
06.11.2017 - 09.11.2017
08.01.2018 - 11.01.2018
3 Tage Wahlthema im Zeitraum 10.11.2017 - 05.01.2018

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Christiane Dumke
Dipl.-Pflegewirtin, Krankenschwester
und weitere FachdozentInnen

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
1.230,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
920,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen können die Arbeitsagenturen Bildungsgutscheine für diese Maßnahme ausstellen (WEGEBAU-Programm).

Beschreibung
Mit dem neuen § 43b SGB XI, welcher am 01.01.2017 in Kraft tritt, wird der Anspruch Pflegebedürftiger in stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich teilstationärer Pflegeeinrichtungen) auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gesetzlich festgeschrieben. Er gilt für alle Pflegebedürftigen in diesen Einrichtungen, also auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Aufgaben, Anforderungen und Qualifikation der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind in der Richtlinie nach § 53c SGB XI verankert.

Die zusätzlich in den stationären Pflegeeinrichtungen eingesetzten Betreuungskräfte sollen in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Pflegebedürftigen verbessern. Ziel ist es, durch Zuwendung und Wertschätzung den Betroffenen Sicherheit und Orientierung zu geben. Die zusätzliche Betreuung und Aktivierung ermöglicht den Austausch mit anderen Menschen und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Fachkompetenz:
Die Teilnehmenden erwerben zunächst ein Grundlagenwissen zur Kommunikation, zur Interaktionsgestaltung, zu Krankheitsbildern und zur Pflege einschließlich der Dokumentation. Darauf aufbauend erfolgt eine Vertiefung und Wissenserweiterung zu rechtlichen Aspekten, zu Betreuungsangeboten, zur Bewegungsförderung und zum Umgang mit den betreuungsbedürftigen Menschen.

Soziale Kompetenz:
Die Teilnehmenden entwickeln eine wertschätzende Haltung gegenüber den betreuungsbedürftigen Menschen. Sie sind in der Lage Beziehungen aufzubauen und zu gestalten sowie die Betroffenen würdevoll zu begleiten und anzuleiten. Im Fokus steht dabei das personenzentrierte Arbeiten mit dem Ziel, sich in die Welt anderer Menschen einzufühlen und sie aus ihrer Sichtweise heraus zu begreifen.

Personale Kompetenz:
Die Teilnehmenden reflektieren die eigene Rolle im Team und bewerten eigenes Handeln. Sie arbeiten zuverlässig und entwickeln eigene Ideen und Kreativität. Sie sind fähig, die eigenen Grenzen zu erkennen und fordern bei Bedarf Hilfe an. Ihre eigenen Stärken und Schwächen nehmen sie bewusst wahr.

Methodenkompetenz:
Die Teilnehmenden können Arbeitsabläufe planen und strukturieren. Sie nutzen dabei Methoden zur Gestaltung von Interaktionsprozessen (z. B. im Rahmen der Alltagsbegleitung, der Planung und Durchführung von Angeboten). Sie arbeiten mit Angehörigen, anderen an der Pflege und Betreuung Beteiligten sowie den zu Betreuenden zusammen und wenden Erlerntes zur Gesprächsführung und Strategien zur Lösung von Konflikten praktisch an.

Schwerpunkte
Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen
(100 Stunden)
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische
Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie
typische Alterskrankheiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit
Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der
wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung
- Erste Hilfe Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls

Modul 2: Betreuungspraktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung
(80 Stunden)

Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen
(60 Stunden)
- Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken
über das Verhalten, die Kommunikation und die
Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
- Rechtskunde
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
- Bewegung mit den zu betreuenden Menschen
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der
Pflege Beteiligten

Wahlthema aus dem Bereich Kommunikation (Teilnahme an mind. einem Kurs):

424/2017
Demenz und Palliativ Care - Versorgung und Begleitung von Menschen mit Demenz am Lebensende (1 Tag)

421/2017
Verbale und nonverbale Kommunikation in der Begleitung Sterbender (1 Tag)

001/2017
Integrative Validation nach Richard® - Grundkurs (2 Tage)

190/2017
Begleitung Angehöriger von Menschen mit Demenz (1 Tag)

118/2017
Herausforderndes Verhalten von Menschen mit Demenz
(1 Tag in Leipzig)

411/2017
Wenn Trauer das Leben verändert - Begleitung trauernder Menschen (1 Tag)

Wahlthema aus dem Bereich Interaktion/Bertreuung (Teilnahme an mind. einem Kurs):

260/2017
Menschen mit schwerer Demenz und Bettlägerigkeit in Betreuung und Pflege (1 Tag)

116/2017
Bewegung und künstlerische Aktivitäten im Umgang
mit alten Menschen (1 Tag in Leipzig)

764/2017
Menschen mit Demenz und geistiger Behinderung begleiten und betreuen (1 Tag)

437/2017
Soziale Betreuung in Pflegeheimen und Tagespflegeeinrichtungen
– Umsetzung der fachlichen und gesetzlichen Anforderungen
in der Praxis (1 Tag)

Zugangsvoraussetzung
Das Orientierungspraktikum (5 Tage in einer stationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung) wird vor der Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt, um über die Arbeit mit betreuungsbedürftigen Pflegeheimbewohnern das Interesse und die Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich zu klären. Bei Nachweis einer Tätigkeit in der stationären Betreuung kann das Orientierungspraktikum entfallen, dies gilt auch für das Betreuungspraktikum.

Bemerkungen
Der Kurs ist auch für die Qualifizierung von Betreuungskräften geeignet, die in ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe tätig sind.

Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss der Weiterbildung ein Zertifikat der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen.
Am 01.01.2017 trat der neue § 43b SGB XI mit der dazugehörigen Richtlinie nach § 53c SGB XI in Kraft. Die Änderungen werden in der Weiterbildung berücksichtigt.

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