215/2020: Online-Schulung SGB II und XII für die Beratungspraxis: Übernahme von Miet- und Energieschulden, Kurzüberblick über den erleichterten Zugang zu Existenzsicherungsleistungen gemäß §§ 67 SGB II und 141 SGB XII
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) Bemerkungen zu den Kosten |
Beschreibung
Fachkenntnisse Rechtskreise SGB II und XII für die Beratungsarbeit
Das Seminar soll Mitarbeitenden Rechtssicherheit für ihre Beratungsarbeit vermitteln. Die aktuelle Rechtsprechung der Landessozialgerichte und des Bundessozialgerichtes findet Berücksichtigung.
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Bearbeitung von Miet- und Energieschulden in der Beratungspraxis und den Übernahmemöglichkeiten nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Aktuelle Fachfragen aus der Bera-tungspraxis bilden die Grundlage des Seminarinhaltes.
Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der aus Anlass der COVID-19-Pandemie geschaffenen Übergangsregelungen in SGB II und SGB XII bis zum 31.03.2021 beschlossen. Personen, die durch den Verlust von Ein-kommen in Zeiten von Corona erstmals hilfebedürftig werden, wird auf der Grundlage dieser Rechtsnormen ein erleichterter Zugang zu Existenz si-chernden Leistungen verschafft. Die §§ 67 SGB II und 141 SGB XII werden im Überblick vorgestellt.
Schwerpunkte
• Miet- und Energieschuldenübernahme in SGB II und SGB XII
• Umzugskosten / Mietkautionen / Renovierungen
• Regelungen des § 67 SGB II und des § 141 SGB XII im Überblick
(reduzierte Vermögensprüfung, keine Angemessenheitsprüfung der
Unterkunftskosten, vorläufige Bewilligung)
• Erörterung von Fachfragen der Teilnehmenden
Bemerkungen
Rückmeldungen zu den Fortbildungsbedarfen der Berater/innen
werden gerne aufgegriffen.
Fragestellungen per Mail an: rockhoff.w@dwbo.de