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740/2017: MDK-Prüfanforderungen erfüllen - auch mit verkürzter Pflegedokumentation

Zielgruppe
Leitungskräfte und Pflegefachkräfte in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

Termine
21.11.2017

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e. V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Prof. Dr. Kathrin Engel
Dipl.-Pflegewirtin (FH), Gesundheitswissenschaftlerin, Krankenschwester

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Beschreibung
Die Qualitätsprüfungsrichtlinie und die Transparenzkriterien gelten für stationäre Pflegeeinrichtungen bis 2017 und für ambulante Pflegeeinrichtungen bis zum Jahr 2018, jeweils in der akuellen Fassung, auch die Transparenznoten werden weiter veröffentlicht. Wie aber hält eine verkürzte „entbürokratisierte“ Pflegedokumentation, die keine oder deutlich weniger Assessments und Protokolle für jeden Pflegebedürftigen vorsieht und in der der Pflegebericht auf Abweichungen beschränkt sein soll, den Prüfkriterien des Gesetzgebers stand?

In der angebotenen Fortbildung wird gezeigt, wie pflegerisches Handeln auch ohne inflationär verwendete Formulare begründet werden kann. Diskutiert wird unter anderem, wie das pflegerische Risikomanagement effizient und gesetzeskonform umgesetzt werden kann.
Daneben werden weitere Anforderungen der Qualitätsprüfungsrichtlinie bei einer verkürzten Dokumentation dargestellt. Es wird ein Ausblick auf künftige Qualitätsdarstellungen gegeben.

Schwerpunkte
- Prüfschwerpunkte und Dokumentationsanforderungen
- pflegerisches Risikomanagement und Wiedergabe in der Pflegedokumentation
- notwendige Bestandteile und Evaluationszeiträume
- Transparenzkriterien
- Reflexion von Qualitätsprüfungen und Fragen der Teilnehmenden
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

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