388/2018: MDK-Prüfanforderungen erfüllen - auch mit verkürzter Pflegedokumentation
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Beschreibung
Die Qualitätsprüfungsrichtlinie und die Transparenzkriterien gelten für die stationäre Pflege voraussichtlich bis 2018 und für ambulante Dienste mindestens bis zum Jahr 2019 weiter, auch die Transparenznoten werden weiter veröffentlicht. Wie aber hält eine verkürzte „entbürokratisierte“ Pflegedokumentation, die keine oder deutlich weniger Assessments und Protokolle für jeden Pflegebedürftigen vorsieht und in der der Pflegebericht auf Abweichungen beschränkt sein soll, den Prüfanforderungen von MDK und PKV stand, bei denen großer Wert auf die Dokumentation gelegt wird?
In der angebotenen Fortbildung wird gezeigt, wie pflegerisches Handeln auch ohne inflationär verwendete Formulare begründet werden kann. Diskutiert wird unter anderem, wie das pflegerische Risikomanagement effizient und gesetzeskonform umgesetzt werden kann.
Daneben werden weitere Anforderungen der Qualitätsprüfungsrichtlinie bei einer verkürzten Dokumentation dargestellt. Es wird ein Ausblick auf künftige Qualitätsdarstellungen gegeben.
Schwerpunkte
- das Strukturmodell - fachliche Schwerpunkte setzen
- Prüfschwerpunkte und Dokumentationsanforderungen
- pflegerisches Risikomanagement in der Pflegedokumentation
- individuelles statt generelles, aktuelles statt potentielles Risiko
- notwendige Bestandteile und Evaluationszeiträume
- Transparenzkriterien
- Reflexion von Qualitätsprüfungen und Fragen der Teilnehmenden
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de