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124/2021: Koordinatorenseminar (gemäß § 39a SGB V)

Zielgruppe
Koordinator*innen ambulanter Hospizdienste

Termine
13.09.2021 - 17.09.2021

Uhrzeit
09:00 - 16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Lydia Röder
Krankenschwester, Palliative Care, Leitung Ambulanter Hospizdienst, Ausbilderin für Sterbe- und Trauerbegleitung

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser / Karin Friedrich

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
565,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
450,00 Euro

Beschreibung
Diese Weiterbildung richtet sich an Koordinatoren/Koordinatorinnen ambulanter Hospizdienste, die für die Leitung des Dienstes die notwendige Qualifikation erlangen wollen.

Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden verfügen über grundlegende Kenntnisse für die Organisation und Koordination eines ambulanten Hospizdienstes. Sie kennen die vielfältigen Aufgaben der Koordinatorentätigkeit und werden befähigt diese eigenständig wahrzunehmen. Sie können Ehrenamtliche begleiten und reflektieren dabei ihre eigene Rolle.

Sollte aufgrund des Pandemiegeschehens die Weiterbildung nicht in Präsenz stattfinden können, bieten wir die Weiterbildung im Onlineformat an.

Schwerpunkte
-Aufgaben der Koordination ehrenamtlicher Hospizarbeit im Überblick
-Zeitmanagement und Büroorganisation
-Beratung von Patienten und Angehörigen
-Gruppenpflege und Burnout
-Gewinnung und Auswahl Ehrenamtlicher
-Verantwortung für die Gruppe und Begleitung der Ehrenamtlichen
-Vernetzung
-Beziehungen Haupt- und Ehrenamt

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Wir werden bei der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende
für diesen Kurs Fortbildungspunkte beantragen.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

Zugangsvoraussetzung
Pflegefachkräfte mit 3-jähriger Ausbildung oder Mitarbeitende in psychosozialen Berufen (Fachkräfte)

Bemerkungen
Die Weiterbildung folgt den fachlichen Vorgaben der SächsGfbWBVO vom 26. November 2019. Inhalt ist das Modul 17.2 Aufbaustufe Koordinatorenseminar - Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 6 SGB V. Die Weiterbildung schließt ohne Prüfung ab. Sie erfüllt die Vorgaben des § 39a SGB V.
Entsprechend der Rahmenvereinbarung nach § 39a SGB V müssen Koordinatoren/Koordinatorinnen ambulanter Hospizdienste neben der Weiterbildung in Palliative Care ein Seminar zur Führungskompetenz (80 UE) sowie ein Koordinatorenseminar (40 UE) nachweisen. Das Seminar zur Führungskompetenz beginnt am 04.10.2021 unter der Kursnummer 125/2021 in Moritzburg. Die Weiterbildung Palliative Care bieten wir als "Palliative Care für Pflegende und weitere Gesundheitsfachberufe" (Beginn: 07.06.2021 in Bautzen, Umfang 160 UE, Kursnummer 475/2020) an.

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