443/2019: Geflüchtete Menschen mit Behinderungen - Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe, SGB IX, Pflegeleistungen
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Beschreibung
Nach der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) ist besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen europaweit der Zugang zu Grundleistungen und die notwendige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Zum Kreis der schutzbedürftigen Personen gehören u.a. auch geflüchtete Menschen mit Behinderungen.
Rechtlich unterliegen Geflüchtete in Deutschland dem Aufenthaltsgesetz; der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe etc. ergibt sich jedoch aus den Sozialgesetzbüchern und dem Teilhaberecht. Die Mischung der unterschiedlichen Rechtskreise stellt Beraterinnen und Berater in der Praxis vor besondere Herausforderungen, die in diesem Seminar beleuchtet werden.
Schwerpunkte
- Aufenthaltsrecht versus Teilhaberecht
- Geflüchtete in der Eingliederungshilfe
- Anerkennung der Schwerbehinderung
- Ansprüche nach dem SGB IX
- Pflegeleistungen
- Betreuungsleistungen