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443/2019: Geflüchtete Menschen mit Behinderungen - Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe, SGB IX, Pflegeleistungen

Zielgruppe
Mitarbeitende in Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen, Interessierte in allen Feldern der sozialen Arbeit

Termine
01.03.2019

Uhrzeit
09:30 - 16:00 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
Volker Gerloff, Rechtsanwalt
Moderation: Ingrid Lühr, DWBO

Leitung /Organisation
Claudia Siegel /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
55,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
55,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Im Preis ist eine Förderung/personelle Unterstützung enthalten.

Beschreibung
Nach der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) ist besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen europaweit der Zugang zu Grundleistungen und die notwendige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Zum Kreis der schutzbedürftigen Personen gehören u.a. auch geflüchtete Menschen mit Behinderungen.

Rechtlich unterliegen Geflüchtete in Deutschland dem Aufenthaltsgesetz; der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe etc. ergibt sich jedoch aus den Sozialgesetzbüchern und dem Teilhaberecht. Die Mischung der unterschiedlichen Rechtskreise stellt Beraterinnen und Berater in der Praxis vor besondere Herausforderungen, die in diesem Seminar beleuchtet werden.

Schwerpunkte
- Aufenthaltsrecht versus Teilhaberecht
- Geflüchtete in der Eingliederungshilfe
- Anerkennung der Schwerbehinderung
- Ansprüche nach dem SGB IX
- Pflegeleistungen
- Betreuungsleistungen

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