092/2020: Führungskompetenz in der ambulanten Hospizarbeit (gemäß § 39a SGB V)
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Diese Weiterbildung richtet sich an Koordinatoren/Koordinatorinnen
ambulanter Hospizdienste, die für die Leitung des Dienstes die
notwendige Qualifikation erlangen und ihre persönliche
Führungskompetenz weiter entwicklen wollen.
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden erlangen Kenntnisse und Fertigkeiten in der
Mitarbeiterführung. Sie sind befähigt, einen ehrenamtlichen Dienst
zu leiten, ein tragfähiges Netzwerk für die Hospizarbeit zu entwickeln
sowie die strukturellen Rahmenbedingungen der Hospizarbeit sicher zu
stellen. Sie erkennen, reflektieren und bearbeiten mögliche
Konfliktfelder in ihrer täglichen Praxis.
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Wir werden bei der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende
für diesen Kurs Fortbildungspunkte beantragen.
Info und Anmeldung: www.regbp.de
Schwerpunkte
Personalführung und Entwicklung:
- das eigene Vorverständnis von Führung klären
- das eigene Führungsverständnis entwickeln
- Führungsaufgaben erkennen, wahrnehmen und entwickeln
- Führungstechniken professionell einsetzen
- rechtliche Grundlagen zur Führung
Personalpflege:
- Konzept und Strategien zur Umsetzung entwickeln
- personalpflegerische Ansätze organisieren und umsetzen
Selbstmanagement:
- berufliche Standortklärung und durchführen
- mit Zeit- und Termindruck umgehen: Zeitmanagement
Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 20 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de
Zugangsvoraussetzung
Pflegefachkräfte mit 3-jähriger Ausbildung oder Mitarbeitende in psychosozialen Berufen (Fachkräfte)
Bemerkungen
Die Weiterbildung wird in Anlehnung an das "Curriculum zur Führungskompetenz in der Hospizarbeit", welches in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW entstanden ist, durchgeführt und entspricht der Rahmenvereinbarung nach § 39a SGB V.