218/2017: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nach den BRi und das neue Einstufungsverfahren durch den MDK (Grundseminar)
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Beschreibung
Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn 2017 im Pflegestärkungsgesetz II den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu geregelt. Mit der Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes gibt es, neben den Pflegegraden, auch ein verändertes Prüfverfahren zur Einstufung.
Entsprechend den Vorgaben der Begutachtungsrichtlinien wird die Pflegebedürftigkeit in 6 Bereichen geprüft: der Mobilität, den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, den Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, der Selbstversorgung, dem Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Die Teilnehmenden lernen in der Fortbildung den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie das Prüfverfahren zur Einstufung auf der Grundlage der neuen Begutachtungsrichtlinien kennen und werden befähigt dieses vorzubereiten und zu begleiten.
Schwerpunkte
- gesetzliche Veränderungen und deren Auswirkungen auf
die Einstufungspraxis des MDK
- Definition des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
- Begutachtungsverfahren zur Pflegebedürftigkeit
auf der Grundlage der BRi
- Bedeutung der Dokumentation im Begutachtungsverfahren
- Vorbereitung und Begleitung des Begutachtungsverfahren
durch die Pflegefachkräfte
- Übungsbeispiel zur Berechnung eines Pflegegrades
anhand der Vorgaben der BRi
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de
Bemerkungen
Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 12 Wochen vor
Kursbeginn die Diakademie per Mail oder Telefon informieren!
Die Aufbauseminare "Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes - Anforderungen an die Pflegedokumentation (Aufbauseminar)" finden am 04.07.2017 unter der Kursnummer 217/2017statt, alternativ am 20.10.2017 unter der Kursnummer 214/2017.