498/2017: Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte – haftungsrechtliche Aspekte
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Gesetzliche Vorschriften, die das Delegationsrecht eindeutig regeln, gibt es nicht. Dennoch können ärztliche Leistungen an Pflegefachkräfte und u. U. sogar an Pflegehilfskräfte delegiert werden. Aber wer darf was und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
In der Fortbildung setzen die Teilnehmenden sich mit dem Delegationsrecht auseinander und lernen zwischen generell delegationsfähigen Leistungen, bedingt delegationsfähigen sowie nicht delegationsfähigen Leistungen zu unterscheiden. Des Weiteren werden die Delegationsgrundsätze besprochen. Fragen hinsichtlich der formalen und materiellen Qualifikation sowie zum Haftungsrecht werden beantwortet.
Ziel der Fortbildung ist es, Rechtssicherheit im Praxisalltag zu gewinnen und rechtliche Fragen rund um die Behandlungspflege zu klären.
Schwerpunkte
- Gesetze – Richtlinien – aktuelle Rechtsprechung
- Begriff der Delegation
- Delegationsfähigkeit der ärztlichen Leistungen
- Voraussetzungen für die Delegation ärztlicher Leistungen
- Anordnungs- und Durchführungsverantwortung sowie Organisationsverantwortung
- formale und materielle Qualifikation
- haftungsrechtliche Aspekte
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de