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511/2017: Das Rechtsdienstleistungsgesetz und die Grenzen der (Rechts-) Beratung in Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen

Zielgruppe
Mitarbeitende in Migrationsdiensten, Flüchtlingsberatungen

Termine
05.09.2017

Uhrzeit
09:30-16:00 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort-und Weiterbildung e.V.
im Haus der Diakonie
Paulsenstr.55-56
12163 Berlin

ReferentInnen
André Feske, Rechtsanwalt
Moderation:
Ingrid Lühr, DWBO

Leitung /Organisation
Claudia Siegel /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 030 - 82097 117

Kursgebühren
55,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
55,00 Euro

Beschreibung
Die Beratung in Rechtsfragen ist nicht jedem erlaubt.
Mitarbeitende in der Migrations- und Flüchtlingsarbeit kommen jedoch häufig in Situationen, wo rechtliche Fragen umgehend geklärt werden müssen, damit Ratsuchende z.B. fristgerecht auf Bescheide reagieren oder sich gegen unangemessene Forderungen wehren können.

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen; RDG) regelt seit dem 01.07.2008 die Befugnis, innerhalb Deutschlands außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
zu erbringen.
Es regelt im Einzelnen, wie,durch wen und in welchem Umfang die "selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen" erfolgen darf.
Als Rechtsdienstleistung gilt dabei "jede Tätigkeit in konkreten, fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert".

Wie weit dürfen Mitarbeitende sozialer Dienste in der rechtlichen Beratung gehen? Wann ist unentgeltliche Rechtsberatung zulässig?
Können aus einer Beratung Schadensersatzforderungen entstehen?
Wie muss bei der unentgeltlichen Rechtsberatung die Anleitung durch die nach dem RDG dazu befugte Person aussehen?
Diese und weitere Fragen sollen in dem Seminar geklärt und die Rechtspraxis diskutiert werden.

Schwerpunkte
- Grundlagen des Rechtsdienstleistungsgesetzes
- Anwendungsbereiche und Begriffsklärungen
- Unentgeltliche und uneigennützige Erbringung
von Rechtsdienstleistungen
- Beteiligung einer zur Rechtsberatung befugten Person
- Rechtsdiensleistungsverordnung


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