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409/2017: Das Hospiz- und Palliativgesetz: Umsetzung der Anforderungen in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe

Zielgruppe
Leitende Mitarbeitende und Fachkräfte in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe

Termine
11.05.2017

Uhrzeit
09:00-16:15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Gundula Seyfried,
zertifizierte Kursleiterin Palliative Care, Krankenschwester

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Bemerkungen zu den Kosten
Für diesen Kurs ist eine zweckgebundene Zuwendung für Sozialstationen/Pflegedienste des DW Sachsen, des DW BO, des DW EKM im Bereich des Freistaates Sachsen über das Diakonische Amt in Radebeul möglich. Hinsichtlich der Zweckbindung beachten Sie bitte das Schreiben vom 23.11.2016 "Arbeitshilfe für die Pflegeberatung - Schulungsangebote".

Beschreibung
Hospiz- und Palliativversorgung sind aufgrund des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) inzwischen gesetzlich verankerte Aufgaben der Pflegeeinrichtungen und der Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Ziel des HPG ist es, die allgemeine Hospiz- und Palliativarbeit in Deutschland weiter auszubauen und zu stärken. Schwerstkranke Menschen sollen überall dort gut betreut, versorgt und begleitet werden, wo sie ihre letzte Lebensphase verbringen wollen – Zuhause, in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen. Dazu wurde u. a. die Palliativversorgung in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und die Häusliche Krankenpflege gestärkt. Ebenso ist die Sterbebegleitung in der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt worden. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten abzuschließen. Die an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätigen sollen enger zusammenarbeiten.
Zudem können stationäre Pflegeeinrichtungen ihren BewohnerInnen eine Vorsorgeplanung für das Lebensende anbieten und organisieren, welche die Krankenkassen finanzieren.

Der Kurs informiert die Teilnehmenden über die wichtigsten Regelungen des Hospiz- und Palliativgesetzes und gibt praxisnahe Anregungen zur konkreten Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

Schwerpunkte
- Organisationsformen und aktuelle Entwicklungen von Hospiz- und
Palliative Care
- gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung der Hospiz- und
Palliativversorgung (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) und
deren Umsetzung
- Integration von Hospiz- und Palliativversorgung in den
Einrichtungen
- Sterbebegleitung als ausdrücklicher Bestandteil des
Versorgungsauftrages der Pflegeversicherung (Anforderungen,
Leistungsbestandteile, Möglichkeiten)
- Planung und Umsetzung der individuellen gesundheitlichen
Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (Advance Care Planning)
- Hospiz- und Palliativangebote der Region und Netzwerkarbeit sowie
Kooperationen (Aufbau, Partner, Erfahrungen)
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

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