498/2020: Beratungs- und Schulungskompetenz in der Durchführung von Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 und Angehörigenschulungen nach § 45 SGB XI
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
Aufgrund der zunehmenden Komplexität des Bereichs Gesundheit und Pflege ist das Aufzeigen der Möglichkeiten durch eine problem- und lösungszentrierte Beratung und gegebenenfalls auch Schulung der Betroffenen und ihrer Angehörigen erforderlich. Notwendig ist es dabei, das Leistungsangebot sowie die Möglichkeiten der Unterstützung an der individuellen Lebens- und Pflegesituation der Betroffenen und ihrer Angehörigen auszurichten. Eine an den individuellen Bedürfnissen orientierte Beratung unter Einbeziehung der psychosozialen und kulturellen Aspekte dient der Gestaltung von häuslicher Pflege ebenso, wie sie die Grenzen einer selbständigen Lebensführung erkennt und erforderliche Maßnahmen einleitet.
Die Fortbildung richtet sich an Pflegeberater in ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Schwerpunkte
Modul – Recht:
- §37 Abs. 3 SGB XI, §45 SGB XI, §7 a SGB XI - Inhalte und
Abgrenzung der Rechtsgrundlagen
- Anspruchsgrundlagen der Pflegebedürftigen und ihrer
Angehörigen
- Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege
Modul – Tätigkeitsbereich Beratung und Rolle des Beraters:
- Rollenverständnis des Beraters
- Ermittlung und Ableiten des Pflege-, Schulungs- und
Beratungsbedarfs
- Angehörigen- und Netzwerkarbeit
Modul – Pflegekurse und Pflegeschulungen nach §45 SGB XI:
- Planung, Durchführung und Nachbereitung von Pflegeschulungen
in unterschiedlichen Pflegesettings mit Praxisbeispielen
Modul – Kommunikation:
- Kommunikationsstrategien und Gesprächstechniken
- Dokumentation in der Beratung
Praxistag:
- Praktische Durchführung von Beratungssituationen
Zugangsvoraussetzung
Pflegefachkraft mit dreijähriger Ausbildung sowie mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.
Bemerkungen
Die Teilnehmenden erhalten mit Abschluss der Fortbildung ein Zertifikat über das erfolgreiche Absolvieren des Kurses mit der abschließenden Präsentation einer Beratungssituation.
Bei Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bitte 12 Wochen vor Kursbeginn die Diakonische Akademie telefonisch oder per Mail informieren!