112/2021: Behandlungspflege für Pflegehilfskräfte - LG1
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Kursgebühren Kursgebühren für Mitglieder (DAFW) |
Beschreibung
In der Fortbildung werden die theoretischen Grundkenntnisse für die Erbringung behandlungspflegerischer Maßnahmen der Leistungsgruppe I vermittelt und anhand von praktischen Übungen gefestigt. Ziel der Fortbildung ist die Sicherung der Qualität sowie das Erkennen von Komplikationen und die Einleitung notwendiger Maßnahmen bei der Leistungserbringung.
Die Fortbildung ist auf die Dauer von drei Unterrichtstagen (insgesamt 24 Unterrichtseinheiten) ausgelegt. Mit dem Bestehen eines theoretischen Abschlusstestes (Umfang zwei Unterrichtseinheiten) wird der Kurs erfolgreich beendet und die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat über die theoretische Befähigung zur Durchführung behandlungspflegerischer Maßnahmen.
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden besitzen nachweislich die theoretischen Kenntnisse zur sicheren und qualifizierten Umsetzung von Maßnahmen der Behandlungspflege entsprechend der Leistungsgruppe I. Sie sind in der Lage Risiken und Komplikationen zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Die theoretische Befähigung wird durch eine Prüfung zu allen behandelten Themen sichergestellt.
Schwerpunkte
Folgende Themen sind Inhalt der Fortbildung
- Blutdruckmessung/Blutdruckbeurteilung
- Verhalten in Notfällen
- Krankenbeobachtung
- Diabetes mellitus
- Arzneimittellehre/Medikamentenmanagement
- Thrombose und Kompressionstherapie
- Dokumentation
- Prüfungsvorbereitung und Wiederholungen
- Theoretische Prüfung - mündlich und schriftlich
Zugangsvoraussetzung
Geeignete Pflegehilfskräfte ohne formale Qualifikation.
Bemerkungen
Die ausgewiesenen theoretischen Schulungsinhalte richten sich nach dem Curriculum für Pflegekräfte zur Erbringung von Maßnahmen der Behandlungspflege entsprechend Leistungsgruppe I.
Eine praktische Unterweisung (Einsatz unter Anleitung) zu den einzelnen Modulen ist im jeweiligen Pflegedienst zu erbringen (dem Pflegedienst obliegt die Durchführungsverantwortung sowie die Dokumentation). Durch die verantwortliche Pflegefachkraft ist zudem die praktische Befähigung zu bestätigen.