430/2020: Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Arbeit von Einrichtungen der Behindertenhilfe
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Beschreibung
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird die Arbeit der Einrichtungen der Behindertenhilfe nachhaltig verändern. Künftig soll der Umfang der Leistungen, die ein Mensch mit Behinderung als Eingliederungshilfe erhält, unabhängig vom Ort bestimmt werden, in dem der Leistungsberechtigte wohnt.
Über die Eingliederungshilfe werden dabei nur noch die Fachleistungen gewährt. Für die Träger von gemeinschaftlichen Wohnangeboten bedeutet die Trennung der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt einen erheblichen Mehraufwand. Nicht nur müssen die Verträge mit den Bewohnern gänzlich neu gefasst werden. Die bisher einheitlich kalkulierten Kosten für vollstationäre Wohnangebote müssen außerdem den Bereichen „Fachleistung“ und „Lebensunterhalt“ zugeordnet werden.
Auch die Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern müssen bis zum 1.1.2020 neu verhandelt werden; sie umfassen künftig nur noch die Leistungen der Eingliederungshilfe. Welche Kostenbestandteile dazugehören, ist freilich weitgehend unklar. Aufschluss darüber könnten die neu zu schaffenden Landesrahmenverträge geben, doch die Verhandlungen dazu stecken noch in den Kinderschuhen.
Ziel des Seminars ist es, die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des BTHG systematisch zu betrachten und die sich abzeichnenden Änderungen für die Praxis der Eingliederungshilfe zu erschließen. Das Seminar berücksichtigt dabei alle sich bis dahin abzeichnenden Entwicklungen.
Schwerpunkte
- Ziele des Bundesteilhabegesetzes
- rechtliche Neustrukturierung der Eingliederungshilfe
- Änderungen für Menschen mit Behinderungen
- Gesamtplanverfahren
- Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum
Lebensunterhalt
- Refinanzierung der Wohnkosten bei gemeinschaftlichen Wohnformen
- neue Anbieter für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Budget für Arbeit
- Neuregelung der Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Träger
der Eingliederungshilfe