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761/2017: Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Arbeit von Einrichtungen der Behindertenhilfe

Zielgruppe
Einrichtungs- und Verwaltungsleitungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe (insbesondere aus dem Bereich Wohnen)

Termine
26.06.2017

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Reingard Bruns
Rechtsanwältin

Leitung /Organisation
Michael Zimmermann /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
160,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
120,00 Euro

Beschreibung
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll nach den Verlautbarungen der Bundesregierung ein „modernes Teilhaberecht“ für Menschen mit Behinderungen schaffen. Die Methode: Künftig soll der Umfang der Leistungen, die ein Mensch mit Behinderung als Eingliederungshilfe erhält, unabhängig vom Ort bestimmt werden, in dem der Leistungsberechtigte wohnt.

Über die Eingliederungshilfe werden künftig nur noch die Fachleistungen gewährt. Die Leistungen zum Lebensunterhalt hingegen bleiben weiter der Sozialhilfe zugeordnet. Für die Träger von gemeinschaftlichen Wohnangeboten bedeutet die Trennung der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt einen erheblichen Mehraufwand. Nicht nur müssen die Verträge mit den Bewohnern gänzlich neu gefasst und dem Mietrecht angepasst werden. Die bisher einheitlich kalkulierten Kosten für vollstationäre Wohnangebote müssen außerdem den Bereichen „Fachleistung“ und „Lebensunterhalt“ zugeordnet werden, ohne dass die Grundlagen dieser Trennung bislang klar erkennbar sind.

Auch für die Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern bringt das BTHG neue Spielregeln. Kostensatzverhandlungen werden künftig nur noch über die Leistungen der Eingliederungshilfe geführt. Welche Kostenbestandteile dazugehören, ist freilich weitgehend unklar. Aufschluss darüber könnten die neu zu schaffenden Landesrahmenverträge geben – doch diese stehen noch aus. Die Prüfungsvereinbarung wird zugunsten eines weitgehenden gesetzlichen Prüfrechts der Kostenträger abgeschafft und die Entscheidungskompetenz der Schiedsstelle auf die Leistungsvereinbarung ausgeweitet.

Ziel des Seminars ist es, die - bisher erkennbaren – neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des BTHG systematisch zu betrachten und die sich abzeichnenden Änderungen für die Praxis der Eingliederungshilfe zu erschließen.

Schwerpunkte
- Ziele des Bundesteilhabegesetzes
- Rechtliche Neustrukturierung der Eingliederungshilfe
- Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen
zum Lebensunterhalt
- Refinanzierung der Wohnkosten bei gemeinschaftlichen Wohnformen
- Neue Anbieter für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Budget für Arbeit
- Neugestaltung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen
- Gesetzliches Prüfrecht der Kostenträger
- Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung
- Übergangsregelungen für Leistungsberechtigte und Leistungsanbieter

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