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006/2019: Aufsichtspflicht und Haftungsfragen bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung

Zielgruppe
Mitarbeitende in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Termine
08.05.2019

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
Hermine Schöneshöfer
Rechtsanwältin

Leitung /Organisation
Katrin Sawatzky /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Beschreibung
Im beruflichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen ergeben sich eine Vielzahl rechtlicher Probleme, insbesondere aus der schwierigen Grenzziehung zwischen Selbstbestimmung und notwendiger Einflussnahme / Beaufsichtigung. Einerseits sollen Menschen mit Behinderung geschützt werden und die Gefährdung Dritter ist auszuschließen. Andererseits verbieten sich übermäßige Einschränkungen aus rechtlichen Gründen.

In dem Seminar werden den Teilnehmenden die rechtlichen Grundlagen des Haftungsrechts vermittelt und durch das Aufzeigen der Grenzen von Aufsichts – und Betreuungspflichten Sicherheit bei der Problemlösung gegeben.

Schwerpunkte
- Grundzüge der zivil– und strafrechtlichen Haftung
- Aufsichts– und Betreuungspflichten aus Vertrag und Gesetz
- Aufsichts– und Betreuungspflichten und Grundrechtsschutz
- Inhalt und Grenzen des Selbstbestimmungsrechts
- Freiheitsrechte der betreuten Personen
- Rechtfertigungsgründe als Legitimation für Eingriffe in Rechtspositionen
- Betreuungskonzept als Handlungsrahmen
- Bedeutung der Dokumentation
- Zusammenarbeit mit Betreuern und Angehörigen
- versicherungsrechtliche Fragen

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