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314/2019: Angst, Sucht und gestörter Schlaf im Alter

Zielgruppe
Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Betreuungskräfte in Einrichtungen der Altenhilfe

Termine
07.11.2019

Uhrzeit
9.00 - 16.15 Uhr

Ort
Diakonische Akademie für
Fort- und Weiterbildung e.V.
Bahnhofstr. 9
01468 Moritzburg

ReferentInnen
ChA i. R. Dr. med. Friedemann Ficker
FA für Neurologie und Psychiatrie / Psychotherapie
FA für Psychotherapeutische Medizin

Leitung /Organisation
Ulrike Kaiser /

Anmeldung
Nutzen Sie unser Angebot unter www.diakademie.de

Informationen
Tel.: 035207 - 843 50

Kursgebühren
90,00 Euro

Kursgebühren für Mitglieder (DAFW)
65,00 Euro

Beschreibung
Angststörungen im Alter, als generalisierte Angststörung oder mit Panik-Attacken bei wieder aktivierter posttraumatischer Belastungsstörung nach belastenden Kriegsereignissen, oft gekoppelt mit chronischen Schlafstörungen, treten sehr oft kombiniert mit Depressionen auf. Sie werden häufig nicht diagnostiziert, weil Stärke und Ausmaß von den betroffenen alten Menschen meist aus Scham verschwiegen und so vom Pflegepersonal nicht registriert werden.

Ursachen von Angst-, Sucht- und Schlafkrankheiten werden in ihrer gegenseitigen Vernetzung dargestellt, ihre Formen auch im Hinblick auf Suizidgefährdung beschrieben, medikamentöse Therapien empfohlen und Verhaltensweisen für den richtigen Umgang mit diesen Störungen aufgezeigt. Die angesprochene Erkrankungsproblematik wird mit der Zunahme alter Menschen sowohl in ambulanter als auch in stationärer Betreuung künftig erheblich an Bedeutung gewinnen.

Ziel der Fortbildung ist der sichere Umgang der Pflege- und Betreuungskräfte mit betroffenen Pflegebedürftigen.

Schwerpunkte
- Neurosen, Ängste und Zwänge im Alter
- Suchtentwicklung bei alten Menschen
- Altersschlaf und Therapiechancen
- Neurose, Suchttherapie im Alter
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Registrierung beruflich Pflegender:
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte.
Info und Anmeldung: www.regbp.de

Die Fortbildung ist geeignet als Aufbauseminar für zusätzliche
Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (gemäß der RL nach § 53c SGB XI).

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