Fördermöglichkeiten
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
(1) Bildungsprämie
Durch die Bildungsprämie wird berufliche Fort- und Weiterbildung in Höhe der Hälfte der Kursgebühr mit bis zu 500 € gefördert. Vor Anmeldung für einen Kurs ist eine Beratung in einer der ca. 600 Stellen in Deutschland nötig. Dort wird ein Gutschein ausgehändigt, auf dem der gewünschte Bildungsanbieter genannt sein muss. Die Kursrechnung wird um die Förderung reduziert ausgestellt. Bildungsprämie kann jährlich beantragt werden.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Weitere Informationen: www.bildungsprämie.info
(2) Weiterbildungsscheck Sachsen
Der Weiterbildungsscheck Sachsen ist ein Förderinstrument für Maßnahmen der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung. Gefördert werden Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden möchten. Sei können Zuschüsse zu Maßnahmen beantragen, wenn diese den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen. Es gelten Einkommensgrenzen. Die Förderhöhe beträgt 50 - 80%. Eine Beantragung mit der Vorlage von drei Vergleichsangeboten muss bei der Sächsischen Aufbaubank mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Nach Vorliegen einer Förderzusage muss der Antragsteller die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme zunächst finanzieren. Die zugesagten Mittel werden nach erfolgreichem Abschluss ausgereicht.
Weitere Informationen: www.sab.sachsen.de
(3) Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Gefördert werden Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung ist eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte). Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme müssen durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de
(4) Einzelbetriebliche Förderung
Gefördert werden Weiterbildungen gemäß dem Gesetz (SächsGfbWBG) und der Verordnung Weiterbildung Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO), Weiterbildungen im Bereich Sozialpsychiatrie, die Heilpädagogische Zusatzqualifikation, die Sonderpädagogische Zusatzqualifikation sowie die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in WfbM.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz im Freistaat Sachsen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen. Dabei muss es sich um Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern handeln.
Weitere Informationen: www.sab.sachsen.de
(5) Bildungsurlaub
In Berlin (Berliner Bildungsurlaubsgesetz - BiUrlG) und Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz – BbgWBG) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen. Der Bildungsurlaub beträgt 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren.
Weitere Informationen:
Für Berlin: www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub
Für Brandenburg: www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/61285
(6) Meister BaFÖG
Meister-BAföG unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung von Fachkräften durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Genaueres ist im Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (AFBG) geregelt.
Ansprechpartner sind die Ämter für Ausbildungsförderung
- in Sachsen bei der Landesdirektion Chemnitz
- in Berlin bei den Bezirksämtern Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg
- in Brandenburg bei den Kreisverwaltungen
Weitere Informationen: www.bmbf.de/de/851.php


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